Ab dem 1.1.2024 führt der Kanton Zug neue Anstellungsbedingungen ein für die gemeindlichen und kantonalen Lehrpersonen. Die Neuerungen sollen Verbesserungen bringen für die Lehrpersonen. Sie bedeuten Mehrkosten für den Kanton im Bereich der gemeindlichen Schulen von rund acht Millionen pro Jahr. Die wichtigsten Änderungen bestehen in der Aufhebung bzw. Integration der Treue- und Erfahrungsbeilage TREZ, in der Anerkennung von ausserkantonaler Erfahrung bei der Lohneinstufung, in der Umwandlung der Altersentlastung in eine generelle Entlastung. Bei Kantonsschulleher:innen beginnt diese neu mit einer Lektion ab dem 50. Altersjahr. Hinzu kommt eine Erhöhung des Dienstaltersgeschenks.