BYOD zum dritten: BYOD ist als Sparprogramm aufgegleist worden. Bildungskosten werden auf die Eltern überwälzt. Der VMZug spricht sich gegen diese Benachteiligung von sozial schwächer gestellten Familien aus. Die Härtefall-Regelung ist ungenügend und demütigend für die Betroffenen. Dem Grundsatz der Chancengerechtigkeit entsprechend fordert der VMZug eine stärkere Beteiligung des Kantons, um die Schule ins digitale Zeitalter zu führen.