Bildungsabbau an Zuger Mittelschulen – das Wichtigste in Kürze

In Anlehnung an die Wortwahl des LCH spricht der VMZug nicht von Spar- oder Entlastungsmassnahmen, sondern von Bildungsabbau. Die wichtigsten Abbaumassnahmen werden im Folgenden aufgelistet.

 

Massnahmen, welche bereits umgesetzt wurden

  • Pensenerhöhung in den Fächern Bildnerisches Gestalten, Angewandtes Gestalten, Musik und Sport und damit in Kauf genommener „einfacherer oder vereinfachter Unterricht“ mit „allfälligem Qualitätsabbau“.
  • Weniger Unterrichtszeit am Untergymnasium
  • Lohnabzug durch pauschalierte Reduktion des Lektionenfaktors (ehem. Mehr/Minder)
  • Einjähriges Aussetzen des Stufenanstiegs
  • Halbierung des Weiterbildungsurlaubs
  • Jährliche Senkungen des Budgets für Sachauslagen 2015 und der Fachschaftsbudgets
  • Massive Einsparungen im ICT-Bereich

 

Vorgesehene Massnahmen

Zusätzlich zu den bereits umgesetzten Massnahmen sind weitere geplant. Sie werden aktuell im Paket «Finanzen 2019» zusammengefasst. Besonders betroffen sind die kantonalen Schulen von folgenden Massnahmen:

  • Beteiligung der Gemeinden an der Finanzierung der kantonalen Schulen
  • Erhöhung der durchschnittlichen Klassengrössen auf 20 und der Kursgrössen auf 12
  • neuerliches Aussetzen des Stufenanstiegs

 

 

Massnahmen, welche diskutiert, aber abgelehnt wurden

Verschiedene Abbaumassnahmen wurden diskutiert, aber abgelehnt. Eine besonders wichtige Rolle spielte dabei die Annahme des Referendums gegen das Sparpaket 2016 durch die Zuger Bevölkerung. Nicht umgesetzt werden vor allem folgende Massnahmen:

  • Senkung der Eintrittsquote ins Langzeitgymnasium
  • Einführung von Schulgeldern
  • Abschaffung von Mediatheken
  • Abschaffung der Familienzulage
  • Halbierung des Lohnstufenanstiegs
  • Reduktion der Altersentlastung der kantonalen Lehrpersonen

 

 

 

Umgekehrte Chronologie der wichtigsten Ereignisse

 

Medienmitteilung 9. März 2018

Der Regierungsrat verzichtet auf einige der geplanten Sparmassnahmen zu "Finanzen 2019". Die Altersentlastung der kantonalen Lehrpersonen soll nicht reduziert werden, zudem entfallen die Streichung der Beiträge an Privatschulen sowie die Abschaffung des Bildungsrats.

Medienkonferenz 27.9.2017

Gemäss Budget 2018 rechnet der Kanton Zug mit einem operativen Ergebnis von 50,8 Millionen. «Finanzen 2019» sollen 65 Millionen Einsparungen bringen und durch die erste moderate Steuererhöhung seit 40 Jahren zusätzliche 50 Millionen.

 

2017

Der Kanton legt «Finanzen 2019» vor.

 

2016

Gegen den Beschluss des Kantonsrats (Entlastungspaket 2) wird das Referendum ergriffen. Das EP2 wird in der Abstimmung vom 27. 11. 2016 von der Zuger Bevölkerung abgelehnt.

 

2015

Entlastungspaket 2

Der Kantonsrat beschliesst das Entlastungspaket 2 (EP2).

 

2015

Entlastungsprogramm 2015-2018

Am 17. März 2015 beschliesst der Regierungsrat ein erstes Sparprogramm Entlastungsprogramm 2015-2018 und gliedert es in drei Pakete:

  • Massnahmen, die in der Kompetenz des Regierungsrats oder tiefer liegen und keine Verordnungsänderung voraussetzten (EP0). Budgetierte Entlastung: 32.7 Mio Franken.
  • Massnahmen, in der Kompetenz des Regierungsrats, für die eine Verordnungsänderung notwendig war (EP1). Budgetierte Entlastung: 25.2 Mio. Franken.
  • Massnahmen, die einen Kantonsratsbeschluss voraussetzten (EP2). Budgetierte Entlastung: 53.4 Mio. Franken.

Das EP1 wird am 25. 8. 2015 durch den Regierungsrat beschlossen.

 

2013

Im Geschäftsbericht 2013 des Kantons Zug wird erstmals seit 10 Jahren ein Aufwandüberschuss ausgewiesen und für die kommenden Jahre zeichnet sich ein zunehmendes strukturelles Defizit ab. Daher beginnt der Regierungsrat des Kantons Zug ab Juli 2014, eine Reihe von Massnahmen zu erarbeiten, mit denen wieder ein ausgeglichener Staatshaushalt erreicht werden sollte.