Der Verein der Mittelschullehrerinnen und Mittelschullehrer des Kantons Zug vertritt die Zuger Mittelschulen. Seine Mitglieder bestehen aus Mittelschullehrpersonen der Kantonsschulen Zug und Menzingen sowie der Fachmittelschule FMS Kanton Zug. In seinem Vorstand sind alle drei Schulen vertreten.

Der VMZug ist Teil des Lehrerinnen- und Lehrervereins Kanton Zug LVZ, des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH sowie des Vereins Schweizer Gymnasiallehrpersonen VSG. Der VMZug setzt sich ein für die Interessen der Mittelschullehrpersonen sowie für starke Mittelschulen im Kanton Zug.

 

Neue Kantonsschule Rotkreuz

Die geplante Kantonsschule Rotkreuz KSR soll bis zum Bezug des Neubaus 2031 in einem Provisorium an der Suurstoffi 6 in Rotkreuz zu stehen kommen. Die Schule startet ab dem Schuljahr 2025/26 als Lang- und Kurzzeitgymnasium. Sie beginnt mit 11 Klassen und soll auf 16 Klassen wachsen: 12 Klassen im Langzeit- und vier im Kurzzeitgymnasium. Das entspricht 330 Schüler:innen. Besonders an der Kantonsschule Zug, die saniert werden muss, laufen jetzt in der Lehrerschaft Diskussionen an, wer nach Rotkreuz wechselt und wer bleibt.

 

Teuerungszulage 2024

1,66 Prozent. Diese Teuerungszulage für das Staatspersonal schlägt der Zuger Regierungsrat dem Kantonsrat vor für das Jahr 2024. Im Jahr 2023 steht die Teuerung bei 104,3 Punkten des Landesindex der Konsumentenpreise (Stand September 2023, Basis Dezember 2010 = 100). Letztmals wurden die Löhne an den Indexstand von September 2022 (102,6 Punkte) angepasst. Die Zulage von 1,66 Prozent bezieht sich auf die Gehälter von 2023. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Budgets 2024. Der Kantonsrat befindet voraussichtlich Ende November/Anfang Dezember 2023 darüber.

Der VMZug begrüsst die Teuerungszulage als wichtigen Schritt, um den steigenden Kosten zu begegnen. Allerdings sei auch darauf hingewiesen, dass die prognostizierte Teuerung für das Jahr 2023 über der Teuererungszulage liegt, nämlich bei 2,2 Prozent. Zudem steigen die Effektivlöhne aus den wichtigsten Gesamtarbeitsverträgen um 2,5 Prozent.

 

Sicherheit am Wasser

Die Bestimmungen zur Sicherheit am und im Wasser sind für die Zuger Mittelschulen geändert worden. Gemäss bisherigem Reglement durften Lehrpersonen ihre Schülerinnen und Schüler nur ins Wasser lassen, wenn sie selber die entsprechende SLRG-Befähigung erworben hatte, auch wenn sie mit der Klasse eine Badi mit Bademeister besuchte oder von einer Person mit der entsprechenden Ausbildung begleitet wurde. Neu wird das nicht mehr gefordert. Die neue Regelung lautet: Die Anwesenheit einer Drittperson mit den entsprechenden Brevets (beispielsweise ein Bademeister / eine Bademeisterin in einem öffentlichen Schwimmbad) entbindet die Lehrperson nicht von ihrer Verantwortung.

Der VMZug begrüsst diese Anpassung des Reglements.